Für einen sicheren Unternehmensstandort

Eine Objektsicherheitsprüfung nach der ÖNORM B 1300 (Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude) bzw. ÖNORM B 1301 (Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude) gewährleistet, dass Gebäude regelmäßig augenscheinlich begutachtet werden, um den Verkehrssicherungspflichten zu entsprechen.

Anhand dieser beiden ÖNORMEN sind Objekteigentümer, -vermieter sowie -betreiber in die Pflicht genommen, anhand der vier Fachbereiche (=Technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren) eine zerstörungsfreie Begutachtung durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen.

Dass diese Kontrollpflichten, aus meiner Erfahrung heraus, eher vernachlässigt werden, kommt daher, dass zu wenig passiert. Wenn jedoch ein Personenschaden eintritt, der auf fehlende Kontrollpflichten seitens des Gebäudebetreibers zurück zu führen ist, wird bei einem Gerichtsverfahren nicht nur die unternehmerische, sondern auch die persönliche Haftung des Verantwortlichen herangezogen, da es dafür eine gesetzliche Basis gibt.

Und genau für solche Fälle ist es ratsam, sich präventiv eines zuverlässigen Experten zu bedienen, der – bevor etwas passiert – für eine Minimierung des Haftungsrisikos sorgt.

Da ich selbst Mitglied des Normungsgremiums der Austrian Standards bin und im Zuge dieser Tätigkeit die beiden betreffenden ÖNORMEN maßgeblich mit meinen Kompetenzen mit gestalte, erhalten meine Kunden damit einen entsprechenden Mehrwert.

Darüber hinaus ist ein Praxishandbuch von mir erschienen, das ich jedem Verantwortlichen nur empfehlen kann. Darin werden die beiden ÖNORMEN abgehandelt und Leser erhalten Tipps für die Durchführung.

Schauen Sie sich auch mein Video dazu an: https://www.youtube.com/watch?v=dxbzrBsHTvE&t=19s 

Objektsicherheitsprüfung

Zustandsbewertung von Gebäudehüllen

Als kostengünstige Alternative zu einer klassischen Objektsicherheitspüfung besteht die Möglichkeit eine Zustandbewertung der Gebäudehülle mittels Drohnen durchzuführen.

Dabei erhalten Sie den Mehrwert von hochauflösenden Bilder zur Weiterleitung an Ihre Fachfirmen zu bekommen, die datenschutzkonform durch erfahrendes und qualifiziertes Fachpersonal fachlich korrekt und konkret die Schwachstellen der Gebäudehülle identifizieren und bewerten. In weiterer Folge bekommen Sie auch detalliertere Kostenvoranschläge Ihrer Fachfirmen, sodass Sie rascher und effizienter die Wahrung Ihrer Verkehrssicherungspflicht erfüllen.

Hier kommt mein Netzwerkpartner Fa. smartinspection zum Einsatz und gewährleistet eine gesetzeskonforme Datenaufnahme mittels Drohnen. Ein Zustandbericht von mir zeigt schlussendlich die Maßnahmen auf, die notwendig sind, um eine Werterhaltung Ihrer Immobilie zu gewährleisten.

Objektsicherheitsprüfung mit einer Drohne

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