Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeines

Die im folgenden angeführten Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der FSS Consulting e.U. gültig und erstrecken sich auch mangels gegenteiliger und schriftlicher Vereinbarung vorrangig für künftige Geschäftsfälle auch ohne besonderen Hinweis.

Dauer und Erfüllungsgehilfen

Der Beratungsauftrag kann sowohl mündlich, schriftlich oder durch konkludente Handlungen erteilt werden und beginnt mit der Auftragsannahme durch die FSS Consulting e.U. Sofern im Beratungsauftrag ein Zeitpunkt als Beratungsende definiert ist, kann vor Erreichung dieses definierten Beratungsendes nur mit Zustimmung der FSS Consulting e.U. dieser Auftrag gelöst werden.

Der Beratungsauftrag gilt mit Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, spätestens jedoch mit dem Eintreten eines in der Beratungsvereinbarung definierten Beratungsendes (Zeitpunkt) als erfüllt und erledigt. Auch gilt der Beratungsauftrag als erfüllt und beendet, wenn seitens der FSS Consulting e.U. eine Endabrechung gestellt wird, selbst wenn diese vor einem vereinbarten Beratungsende (Zeitpunkt) liegen sollte. Beratungsleistungen, die die FSS Consulting e.U. für den Auftraggeber nach Übermittlung der Endabrechnung erbringt, stellen einen neuen Beratungsauftrag dar.

Eine sofortige Beendigung des Auftrages ist unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsgründe zulässig, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen trotz Mahnung und Verstreichen einer Nachfrist verletzt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Kostendeckung nicht eröffnet wird.

Die Art und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt ausschließlich die FSS Consulting e.U. und ist dabei an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmten Arbeitszeiten gebunden.

Die FSS Consulting e.U. ist berechtigt, die ihr obliegenden Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Die FSS Consulting e.U. ist gegenüber einem Erfüllungsgehilfen allein weisungsbefugt und haftet für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen seines Unternehmens, sowie seine Geschäftspartner und Beauftragten ein ungehindertes, dem raschen Fortschritt des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben und dass alle für die Erfüllung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen und Informationen der FSS Consulting e.U. zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, damit die FSS Consulting e.U. von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis erlangt, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sein können.

Sollte es für die Erfüllung des Beratungsauftrages oder aufgrund gesetzlicher Regelungen erforderlich sein die MitarbeiterInnen, die gegebenenfalls eingerichteten Arbeitnehmervertretungen, Behörden und sonstige Dritte des Auftraggebers zu informieren, so hat dies zeitgerecht vor Beginn der Auftragsausführung durch den Auftraggeber entsprechend zu erfolgen.

Schutz des geistigen Eigentums

Sämtliche Rechte an den von der FSS Consulting e.U., ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Konzepte, Analysen, Gutachten, Vortragsunterlagen, Organisationspläne, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben bei der FSS Consulting e.U. und dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für, vom Vertrag, umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von der FSS Consulting e.U. zu verwenden, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Im Falle einer unberechtigten Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber haftet dieser für alle Dritte oder der FSS Consulting e.U. entstehenden Schaden. Ein Verstoß gegen diese Regelung berechtigt die FSS Consulting e.U. nicht nur zur sofortigen Auflösung sämtlicher oder einzelner allfällig bestehenden Beratungsaufträge, sondern auch zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches und aller gesetzlichen und vertraglichen Ersatzansprüche, sowie zur Verrechnung des durch die vereinbarungswidrige Verwendung entfallenen Entgelts.

Die ausgearbeiteten Werke sind in deutscher Sprache verfasst und nur für den gegenständlichen Auftrag bestimmt. Ausarbeitungen können auf besondere Vereinbarung auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die FSS Consulting e.U. ist grundsätzlich berechtigt, die ausgeführten Werke bei Wahrung der Interessen des Auftraggebers für Vortragszwecke zu verwenden.

Geheimhaltung und Datenschutz

Die FSS Consulting e.U. verpflichtet sich zum Stillschweigen über alle sensiblen Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und zwar über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Die FSS Consulting e.U. ist von dieser Schweigepflicht gegenüber Erfüllungsgehilfen entbunden. Sie hat aber diese Schweigepflicht auf diese Erfüllungsgehilfen vollständig zu überbinden.

Die FSS Consulting e.U. ist berechtigt, ihr anvertraute personen- und unternehmensbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses auch automationsunterstützt zu verarbeiten. Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personen- und unternehmensbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt den Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber leistet der FSS Consulting e.U. Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetztes (wie etwa die Einholung von Zustimmungserklärungen der Betroffenen) getroffen worden sind.

Gewährleistung / Haftung / Schadenersatz

Die FSS Consulting e.U. ist zur Verbesserung allfälliger Fehler und Erfüllungsmängel innerhalb von 4 Wochen ab schriftlicher Mängelrüge durch den Auftraggeber verpflichtet. Der Gewährleistungsanspruch erlischt 6 Monate nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung automatisch.
Die FSS Consulting e.U. haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle wenn er den Schaden nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung der FSS Consulting e.U. ist mit der Auftragssumme, welche von einer Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist, beschränkt.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die Beweislast trifft dabei den Auftraggeber.

Sofern die FSS Consulting e.U. das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, wird die FSS Consulting e.U. diese Ansprüche über Verlangen des Auftraggebers an diesen Dritten abtreten, womit jede weitere Haftung von der FSS Consulting e.U. entfällt.

Honorar

Nach Erbringung der Leistungen steht der FSS Consulting e.U. das gesamte Honorar zu, doch ist die FSS Cnsulting e.U. berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Wird zwischen dem Auftraggeber und der FSS Consulting e.U. für einen Beratungsauftrag keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, so gilt für die Erbringung der Leistung eine Honorarverrechnung nach dem Standard-Zeithonorarsatz als vereinbart.

Grundlage für die Berechnung des Zeithonorars stellt die tatsächlich von der FSS Consulting e.U. aufgewendete Zeit für Vorbereitung, Recherche, Konzeption/Planung, Durchführung, Kommunikation (Besprechungen, Anfragen, Informationsweitergaben, etc.), Dokumentation, Reisezeit und -kosten, etc. zzgl. Fahrtkosten und allfälliger belegter Spesen dar. Die einzelnen Verrechnungspositionen werden von der FSS Consulting e.U. in der Leistungsübersicht bzw. Rechnung ausgewiesen.

Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die FSS Consulting e.U. fällig. Die FSS Consulting e.U. wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Das Entgelt ist innerhalb von 14 Werktagen ohne Abzüge, skonto- und spesenfrei auf ein von der FSS Consulting e.U. genanntes Konto zur Überweisung zu bringen. Einwendungen gegen von der FSS Consulting e.U. gelegte Rechnungen sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Werktagen zu erheben. Unterbleibt eine Einwendung innerhalb dieser Frist, gilt die gelegte Rechnung als anerkannt.

Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist die FSS Consulting e.U. berechtigt, einen Verzugszinssatz von 5 % über dem jeweiligen Euribor zu verrechnen. Im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwände, wie insbesondere Mahnspesen, Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Als Spesen pro Mahnung gilt 1% der geltend gemachten Forderung, mindestens aber EUR 40,- als vereinbart und angemessen.

Unterbleibt die Ausführung des gesamten oder von Teilen des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die FSS Consulting e.U., so behält die FSS Consulting e.U. den Anspruch auf Zahlung des gesamten für den Fall der Auftragserfüllung vereinbarten Honorars, jedoch ohne vorgesehene, aber nicht getätigte, Aufwendungen.

Unterbleibt im Falle von Beratungsaufträgen, die ganz oder teilweise nach einem Erfolgshonorarmodell abgerechnet werden die Ausführung bzw. Umsetzung von Maßnahmen, die FSS Consulting e.U. vorgeschlagen hat aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die FSS Consulting e.U., so behält die FSS Consulting e.U. den Anspruch auf Zahlung jenes Honorars, das gemäß Maßnahmenvorschlag durch die Ausführung bzw. Umsetzung der Maßnahmen zu erwarten gewesen wäre, jedoch ohne vorgesehene, aber nicht getätigte, Aufwendungen.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen trotz Mahnung ist die FSS Consulting e.U. von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.

Elektronische Rechnungslegung

Die FSS Consulting e.U. ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die FSS Consulting e.U. ausdrücklich einverstanden.

Seminare

Die FSS Consulting e.U. veranstaltet Fachseminare und nimmt Anmeldungen, Umbuchungen und Stornierungen dazu nur schriftlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Seminarunterlagen sind in der Seminargebühr inbegriffen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte von Seminarunterlagen ist nicht gestattet.

Um die Erreichung der Unterrichtsziele sicherzustellen, kann die FSS Consulting e.U. Personen, die den Unterricht stören,  von der weiteren Teilnahme am Seminar ausschließen. In einem derartigen Fall wird der Seminarbeitrag nicht refundiert, auch für zusätzlich entstehende oder entstandene Kosten sowie entgangenem Gewinn übernimmt die FSS Consulting e.U.  keine Haftung.

Bei allen Seminaren besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Nach erfolgreicher Leistungsfeststellung erhält der/die TeilnehmerIn eine Seminarbestätigung. Die Art der Leistungsfeststellung ist kursabhängig. Bei der Buchung eines Seminares per E-Mail oder online steht dem/der TeilnehmerIn im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag), gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, sofern das Seminar nicht vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnt. Für die Inanspruchnahme dieses Rücktrittsrechtes werden keine Stornogebühren berechnet. Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung an die für die Seminaranmeldung vorgesehene Anschrift innerhalb der Frist per E-Mail nachweislich abgesendet wird. Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Wir bitten um Verständnis, dass, sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, bei Stornierung ab 14 Tagen vor Seminarbeginn eine Stornogebühr von 50 %, ab 3 Tagen vorher der volle Preis in Rechnung gestellt werden muss. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch eines Seminares wird die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet.
Die FSS Consulting e.U. behält sich vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenanzahl oder aus anderen zwingenden Gründen das angekündigte Seminar abzusagen. Die FSS Consulting e.U. refundiert in diesem Fall den eingezahlten Seminarbeitrag. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch, insbesondere Stornogebühren / Rechnungen für Hotel, Reise usw. sowie entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Selbstverständlich werden die TeilnehmerInnen von der FSS Consulting e.U. in geeigneter Weise über Änderungen von Seminarinhalten, Unterrichtseinheiten, Seminarpreisen und Seminarterminen informiert.

Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen einschließlich der Lernunterlagen wird seitens der FSS Consulting e.U. keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei der FSS Consulting e.U. erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der FSS Consulting e.U. geltend gemacht werden. Die FSS Consulting e.U. übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten. Den Anweisungen des Vortragenden und den Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Seminarteilnehmer haftet für  Schäden, welcher er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Für allfällige Schäden kann in diesem Fall keinerlei Haftung übernommen werden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die FSS Consulting e.U. nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der TeilnehmerInnen.

Gegen den Anspruch der FSS Consulting e.U. auf Bezahlung der Seminargebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen. Im Fall eines Verbrauchergeschäftes können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit der FSS Consulting e.U. sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des/r Verbrauchers/in stehen, gerichtlich festgestellt oder von der FSS Consulting e.U. anerkannt worden ist.

Schlussbestimmungen

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Auf sämtliche Vereinbarungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber und der FSS Consulting e.U. ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.